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An Deutschland

     
26.09.2007 08:24

Eine Verfassung für Deutschland

Wir, Bürger von Deutschland,
Teilnehmer der Dauer-Hungerstreik-Aktion, Mitglieder des ForumMilanums und andere,
im Bestreben, den Bund zu erneuern,
entschlossen,
Deutschland im Geiste der unantastbaren Werte der Menschenwürde und Freiheit,
als Land gleichberechtigter, freier Bürger, die sich ihrer Pflichten gegenüber anderen
und der Verantwortung gegenüber der Gesamtheit bewusst sind,
als einen freien und demokratischen, auf der Achtung der Menschenrechte
und den Prinzipien der bürgerlichen Gesellschaft beruhenden Staat,
als Teil des europäischen und weltweiten Völkerbund, Demokratien zu gestalten, zu schützen und zu entfalten,
im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,
den ererbten natürlichen und kulturellen, materiellen und geistigen Reichtum gemeinsam zu hüten und zu fördern,
uns nach den bewährten Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates zu richten,
und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,
fordern unsere Mitbürger auf, gemeinsam über eine neue Verfassung zu diskutieren und die Regierung aufzufordern eine Volksabstimmung über die gemeinsam erarbeitete Verfassung zu organiseren und die neue Verfassung zu verabschieden. Begründung:
  1. Wir haben noch immer keine Verfassung und 1990 wurde uns das Recht genommen über eine solche Verfassung nach der alten Präambel abzustimmen als Volk. Deshalb befinden wir uns in einem rechtlosen Zustand, der durch scheindemokratische Netzwerke zum Betrug der Menschen und zur Fremdbestimmung des deutschen Staatswesens durch transnationale Konzerne führte.
  2. Nur ein wirklich souveränes Land kann als Teil einer europäischen Gemeinschaft akzeptiert werden und daher werden wir Bürger dafür sorgen, das eine solche Souveränität des Volkes endlich herbeigeführt wird.
  3. Nur einer europäischen Gemeinschaft, die zuerst den in ihr lebenden Menschen verpflichtet ist durch einhalten der Menschenrechte, kann Deutschland beitreten oder Mitglied bleiben.
  4. Eine Gemeinschaft, deren Interessen transparent und demokratisch gelenkt werden im Rahmen der Menschenrechte und den nationalen Verfassungen.
  5. Wir wollen keine Einflussnahme einer Schattenregierung, die aus Mitgliedern mächtiger Geld-, Wirtschafts- oder Militär-Konzerne gebildet wurde, dulden.
Vorgehensweise:
Im ForumMilanum werden wir die Diskussion um die neue Verfassung beginnen und wir fordern alle anderen Forenbetreiber auf in ihrem Forum jeweils einen Bereich einzufügen, der diesem Vorbild überwiegend entspricht.
Dadurch wollen wir, das sehr viele Bürger an diesem Prozess teilnehmen als lernende Leser, als sich ausprobierende Diskutanten, als Wissen gebende Vorbilder, als freie und verantwortungsbewußte Menschen.

Die Ergebnisse der Diskussion sollen in noch zu bestimmender Form zusammengeführt werden und letztendlich zu einer Volksabstimmung führen.

Weitere Konsequenzen, also z.B. die in Kraftsetzung einer Gegenregierung usw. werden erst diskutierbar, wenn abzusehen ist, wie viele Menschen sich an diesem Prozess beteiligen und welcher Art einer Gegenwehr der etablierten Kräfte erfolgen. Entscheidend wird sein, ob es den Moderatoren gelingt, den fachlichen Unterschied zwischen den Menschen auszugleichen. Die Gebildeten hätten dabei die Pflicht den anderen die Tiefen der Rechtsstaatlichkeit zu erklären. Wir können daher davon ausgehen, das Recht nach diesem Prozess von mehr Menschen verstanden und verteidigt wird.
Wir können weiterhin annehmen, das durch diesen Prozess weit mehr Menschen dem alten System, den Bilderbergern und der Schattenregierung Widerstand entgegenbringen würden.

Arbeitsplätze können wegrationalisiert werden - moralische Ideen aber nicht.

Bereiche zur Diskussion, für Quellen und Anregungen, zum Abstimmungen, für Downloads, für Ergebnisse, für Unterstützer und andere Foren, für runde Tisch-Informationen und für Reaktionen wurden inzwischen eingerichtet.

Achtung

Bisher in dieser Diskussion unberücksichtigt geblieben sind folgende Gerichsurteile des BVerG-Urteile 31.7.1973 + 21.10.1987.

Ihr werdet überrascht sein!

träller träller träller träller träller

Wie hoch ist das Strafmaß bei Volksverrat?

www.milanstation.de
http://www.milanstation.de/cgi-bin/yabb/YaBB.pl

__________________
MLR

Sehr geehrter Herr Schäfer,

ich habe eine Ladung vom Landgericht Berlin erhalten, um im Verfahren gegen
Herrn Landgraf-Roos auszusagen.
Ich werde den Termin nicht wahrnehmen und sehe mich auch nicht verpflichtet
dazu einem auf Gewohnheitsrecht basierendes Rechtssystem ohne demokratische
Legitimation Folge zu leisten.
Da das Gericht keine email-Adresse angibt übersende ich Ihnen meine Aussage
und bitte sie diese zu verlesen und dem Gericht damit Kenntnis zu geben. Auch
ein Ausdruck für die Gerichtsakten wäre vielleicht gut.

An das Gericht

Damit Sie verstehen, warum ich nicht bereit bin vor einem Gericht der BRD zu
erscheinen, bitte ich folgendes zur Kenntnis zu nehmen.

Ich habe analog zum Interregnum BRD ebenfalls ein Interregnum gebildet und
verwalte mich selbst.

Abgesehen von der Tatsache, das die Ladung nicht von einem Richter durch seine
Unterschrift legitimiert wurde, ich daher diese Ladung mangels eines
offiziellen Charakters ignorieren könnte, und weil keine amtliche Zustellung
der Ladung erfolgte, weil es keine amtlichen Zusteller mehr gibt, kann ich
aufgrund der angedeuteten Rechtssituation in Deutschland keine Legitimation
des Gerichtes Berlin erkennen.

Da zudem für Berlin noch Sonderregelungen bestehen, die deutlich machen, das
Berlin nicht zur BRD gehört, ist eine Ladung meiner Person mit der Begründung
ich sei ein Staatsbürger der BRD, der seine Pflicht nachkommen müsse, bereits
eine absurde Forderung.

Auch wenn das Gericht mir diplomatische Immunität und freies Geleit zusichern
und die Kosten im Vorraus übernehmen würde, ändert dies nichts an der
Tatsache, das das Verfahren ansich bereits auf einer quasi vom
Gewohnheitsrecht abgeleiteten Akzeptanz in der unaufgeklärten und verdummten
Bevölkerung beruht und nicht auf Rechtsstaatlichkeit.

Daher sehe ich mich mittlerweile gezwungen auch einen solchen Weg abzulehnen.
Ich fordere hiermit natürlich auch das Gericht auf, das Verfahren gegen Herrn
Landgraf-Roos niederzulegen oder nachzuweisen, das es überhaupt legitimiert
ist, Recht zu sprechen.

Um meine Rechtsauffassung zu belegen, habe ich Ihnen die wesentlichen Daten
zusammengefasst. Daraus ergibt sich das oben bereits angedeutete.

Um aber Herrn Landgraf-Roos Aussage zu bestätigen, das meine Familie eine
Morddrohung zugesendet wurde, habe ich die email dazu als Beweismittel im
Anhang beigefügt. (Das Original befindet sich auf meinem Rechner)

Eine Recherche der IPs sowohl der email als auch von Logfile-Einträgen meiner
Web-Seiten, die sich mit den Veröffentlichungen von Herrn Landgraf-Roos,
bezüglich des Korruptionssumpfes in Wolfsburg befassen, ergab, das die
gleiche Rechnerfarm der Ursprungsort mit hoher Wahrscheinlichkeit war.

Eine Recherche nach dem Inhalt in der email, ergab, das kein derartiges
Ereignis in der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurde. Daraus ergibt sich
entweder (im Falle eines nicht veröffentlichten Vorfalls) das ein Insider
diese Email geschrieben haben muß oder (im Falle der Nichtexistenz des
Vorfalls) das ein Angstmachendes Szenario dargestellt wird. Beide
Möglichkeiten ergeben eben das, was ich mit Morddrohung bezeichnen würde.
Ohne dies direkt ansprechen zu müssen.
Eine dritte Variante, das ein Insider eine tatsächliche Warnung mir zukommen
lassen wollte halte, ich zwar für möglich, aber nicht für wahrscheinlich und
eine vierte Variante, das die Sache ein makabrer Scherz sei, ist aufgrund der
merkwürdigen Übereinstimmung der Ip-Subnetze (email/weblogfile) ebenfalls
nicht sehr wahrscheinlich.

Somit liegt nahe, das es einen Zusammenhang zwischen den Veröffentlichungen
von Herrn Landgraf-Roos und der Morddrohung gibt. Einen endgültigen Beweis
dazu kann wohl niemand liefern, ohne die Auftraggeber zu ermitteln.

Ich bestätige hiermit also die Aussage von Herrn Landgraf-Roos.

Ich habe diese Morddrohung zwar ernst genommen, ebenso wie Herr Landgraf-Roos,
doch im Angesicht der desolaten Rechtssituation in Deutschland und der bisher
ungeklärten Verwicklung der Staatsanwaltschaft Braunschweig in den
Korruptionssumpf von Wolfsburg und des Serverstandortes im Ausland, als
sinnloses Unterfangen angesehen, dies zur Anzeige zu bringen.
Standardspruch der Polizei: "Solange nichts passiert ist können wir nicht
handeln"
Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft hätten wirksame Ermittlungen
aufgenommen.

Herr Landgraf -Roos kann bestätigen, nach eigener Erfahrung, das bestimmte
Ermittlungen nicht verfolgt werden.

Ein sogenannter Staat BRD, der auf allen Ebenen die Staatsverpflichtungen in
GmbHs umbaut, der die Souveränität der Bürger per EU-Verträgen abschafft und
den Bürgern ihr Recht auf eine eigene Verfassung und einen Friedensvertrag
abspricht, der mir persönlich meine Existenzgrundlage gestohlen hat und den
transnationalen Konzernen das Land zum Frasse vorwirft, hat
das Recht verwirkt von seinen Bürgern Staatspflichten zu verlangen, es sei
denn er outet sich als Diktatur.

Die BRD ist nur ein Verwaltungskonstrukt, wenn auch mit Staatscharakter auf
deutschem Boden, allerdings (so die Rechtsprechung der BRD) teilidentisch mit
dem Deutschen Reich.
Der Selbstverwaltete ist aufgrund seiner unmittelbaren Reichszugehörigkeit
ebenfalls teilidentisch mit dem Deutschen Reich.
Wer aber kann teilidentischer sein, als der unmittelbare Reichszugehörige
selbst?
Das haben die BRD sowie alle Selbstverwalteten zu respektieren und zu achten.

Zitat aus der denkwürdigen Rede von Carlo Schmid am 20.10.1948:
„Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, dass diese interventionistischen
Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind, aus dem einen Grunde,
dass das deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt
hier ein Akt der Unterwerfung vor, – drücken wir es doch aus, wie es ist,
eine Art von negativem Plebiszit –, durch das das deutsche Volk zum Ausdruck
bringt, dass es für Zeit [Anm: Also nicht für immer!] auf die
Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist.“ (Carlo
Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – in der Beratung zum
Grundgesetz – am 20.10.1948, StenBer S 70.)

Jeder Deutsche hat deshalb das Recht, der BRD öffentlich und wirksam die
Duldung abzusprechen und sich unter Selbstverwaltung zu stellen.

Das habe ich getan und wenn ich mich nicht irre Herr Landgraf-Roos ebenso.

Folglich sind wir Reichsbürger und Sie als Gericht überhaupt nicht zuständig.

Wenn das Gericht eine Bestätigung meinerseits für die hier gemachten Aussagen
haben will, kann es mich unter der unten im Footer angegebenen Telefonnummern
erreichen. Ich bin nämlich nicht bereit nur einen Cent für diese
Besatzungsdiktatur auszugeben oder in Vorleistung zu gehen.

Im übrigen habe ich keinen gültigen Personalausweis mehr und kann deshalb auch
nicht erscheinen, ohne Gefahr zu laufen erhebliche Schwierigkeiten zu
bekommen. Zitat von der Rückseite des Lageplans des Gerichts: "...Um ihnen
längere Wartezeiten zu ersparen, bitte ich sie, unter Vorlage eines amtlichen
Lichtbildausweises möglichst rechtzeitig zu erscheinen....
Der Präsident des Amtsgerichts"

Ich verlasse mein Interregnum nicht, nur um an einer Veranstaltung
teilzunehmen, die dazu dient den Bürgern vorzumachen, es ginge alles mit
rechten Dingen zu. Warum haben denn wohl die Ermittlungsbehörden nicht im
erforderlichen Maß auch Entlastendes zur Kenntnis genommen und sind diesen
Dingen nachgegangen?

Diese Art von Arbeitsauffassung widerspricht bereits den Grundsätzen jeglicher
Rechtsstaatlichkeit. Im Zweifel für den Angeklagten!

Nachfolgend noch die oben erwähnte Zusammenfassung:

Zur rechtlichen Situation in Deutschland

Die sog. “BRD” ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner
Staat, sondern militärisch besetztes Gebiet der Alliierten Streitkräfte. Es
wurde, mit Wirkung zum 12.09.1944, durch die Hauptsiegermacht, den
Vereinigten Staaten von Amerika, beschlagnahmt (vgl. S.H.A.E.F.*–Gesetzes Nr.
52, Art. 1). Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten haben bis zum heutigen Tage
uneingeschränkte Gültigkeit.
Die Alliierten haben dies im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen
in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil I, Seite 1274) nochmals
bekräftigt; also nach dem sog. „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990. Dies hat
auch unmittelbar Gültigkeit für das ganze Land, da der völkerrechtliche
Grundsatz Anwendung findet:
„Was in der eroberten Reichshauptstadt gilt, gilt auch im eroberten Reich!“
Folgende Stellen aus dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in
Bezug auf Berlin“ belegen das fortgeltende Besatzungsrecht der Alliierten:

Präambel, Abschnitt 6:
"In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen
einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in
bezug auf Berlin nicht berühren, ...“

Artikel 2:
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder
Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin
oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind,
sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne
Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften
begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen
unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen,
gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem
Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Artikel 4:
Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden
oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium
vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in
oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach
deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den
deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher
Gerichte und Behörden behandelt.

Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces

Deutschland hat bis heute keinen rechtsgültigen Friedensvertrag mit den
Gegnern des 2. Weltkrieges geschlossen - weder mit den vier alliierten
Besatzungsmächten, noch mit irgendeinem anderen Staat.
Aufgrund der „Feindstaatenklausel“ der Vereinten Nationen Artikel 53 und 107
der UN-Charta) befindet sich Deutschland mit insgesamt 47 Staaten
völkerrechtlich noch immer im Kriegszustand. Dieser Zustand kann nur durch
einen Friedensvertrag aufgehoben werden.
Im SHAEF - Gesetz - Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung für
Deutschland – Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und
ausgegeben am 15.11.1944), erkennen folgende Staaten die U.S.A. als
Oberbefehlshaber und Hauptsiegermacht des 2. Weltkrieges und somit den
fortwährenden Kriegszustand an (Deutschland hat bis zum heutigen Tage nur
einen Waffenstillstand):
Australien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Canada, Chile, China, Kolumbien,
Costa – Rica, Cuba, Czechoslovakia, Dänemark, Dominikanische Republik,
Ecuador, Egypten - Abessinien, Frankreich, Großbritannien, Griechenland,
Guatemala, Haiti, Honduras, Island, Indien, Iran, Irak, Liberia, Luxemburg,
Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Peru,
Philippinen, Polen, Salvador, Saudi-Arabien, Südafrikanische Union, Türkei,
UdSSR, U.S.A., Uruguay, Venezuela, Yugoslawien,bzw. deren Rechtsnachfolger.

Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) war zu keinem Zeitpunkt
Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern nur ein
„besatzungsrechtliches Mittel“ zur Selbstverwaltung eines Teiles
von Deutschland für eine bestimmte Zeit.
Die Bundesrepublik Deutschland war nie ein souveräner Staat, sondern stellte
genau wie die Deutsche Demokratische Republik (DDR) eine vorübergehende
Verwaltungseinheit im besetzten Deutschland dar. Das besatzungsrechtliche
Mittel „Bundesrepublik Deutschland“ existierte auf der Grundlage des es
konstituierenden „Grundgesetzes“ vom 23.05.1949 – 17.07.1990.
Berlin hat seit Ende des Krieges einen besatzungs- und
verfassungsrechtlich „besonderen Status“
und war nie Teil der BRD.
Berlin war niemals und ist bis heute kein Land der „Bundesrepublik
Deutschland“. Dies haben die Alliierten im Genehmigungsschreiben der
Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.05.1945 (Abs. 4) festgeschrieben.
Dieser Tatsache trägt auch das Bestätigungsschreiben der Alliierten
Kommandatura zur Verfassung von Berlin (BKO (50) 75
vom 29.08.1950 (VOBl. I S. 440) in Verbindung mit
BKO (51) 56, Abs. 2 vom 08.10.1951) Rechnung,
in dem die Alliierten zwei Absätze der Verfassung von Berlin außer
Kraft setzten:
- Absatz 2, in dem festgestellt wird, dass Berlin ein Land der Bundesrepublik
Deutschland sei und
- Absatz 3, in dem erklärt wird, dass Grundgesetz und Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland für Berlin bindend seien.
Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom
25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274) wurden diese Tatsachen nochmals
bestätigt.
Damit waren und sind Bürger von Berlin (in Ost und West) keine Bürger der
„Bundes-Republik Deutschland“
Sichtbare Zeichen der Exterritorialität von Berlin gegenüber der
Bundesrepublik Deutschland ist beiderseitige Nichtzuständigkeit Berliner und
bundesdeutscher Behörden, die Neutralität der Berliner Abgeordneten im
Bundestag und die Freiheit der Berliner Bürger vom Wehr- bzw. Ersatzdienst.
Das besatzungsrechtliche Provisorium BRD erhielt keine vom Volk in freier
Selbstbestimmung gewählte Verfassung, sondern lediglich ein „Grundgesetz“.
Nach geltendem Völkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43,
RGBl. 1910, 12.) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung
von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzen Gebiet für eine bestimmte
Zeit“. Die provisorische Natur des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland“ kommt im Artikel 146 zum Ausdruck, der auch nach dem sog.
„Einigungsvertrag“ erhalten blieb.
"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine
Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volk in freier Entscheidung
beschlossen worden ist...."
Im Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die „Bundesrepublik
Deutschland“, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen. Sie sind
damit Bestandteil des Bundesrechts, gehen anderen Gesetzen vor und erzeugen
Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebiets.
Als völkerrechtlicher Vertrag ist somit auch die Haager Landkriegsordnung dem
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ übergeordnet.
Solange die Bundesrepublik Deutschland ( BRD ) mit Ihrer Politik die Übergabe
der Regierungsverantwortung an den Reichskanzler des Staates Deutsches Reich
verhindert, so leistet die BRD einem Krieg gegen Deutschland Vorschub, denn
gemäß Haager Landkriegsordnung darf ein Land 60 Jahre besetzt werden.
Aus diesem Grunde sind selbst in den Usa bei Immobilienverkäufen die
Eigentumsverhältnisse auf 60 Jahre rückwirkend zu überprüfen. Nun gibt es für
die U.S.A. zwei Möglichkeiten.
Es kommt zu einem friedlichen Wechsel der Regierungsverantwortung in
Deutschland und die U.S.A. wird somit in die Lage versetzt mit dem ehemaligen
Kriegsgegner, nämlich dem Deutschen Reich, einen Friedensvertrag zu schließen.
Der Usa bleibt zur Sicherung Ihrer Ansprüche leider nichts weiter übrig als in
einem neuen Krieg gegen Deutschland dieses erneut besetzen zu müssen, mit
allem Not, Elend, Leid, Hunger usw.; dann würden die oben genannten 60 Jahre
erneut von vorne beginnen
Da die “BRD” verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des eigenen
Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich „auf den Geltungsbereich
des Grundgesetzes“ bezog, war mit dem Grundgesetz auch das
besatzungsrechtliche Mittel “BRD” aufgelöst. Seit diesem Zeitpunkt –
18.07.1990 – existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens
„Bundesrepublik Deutschland “, das bisher 61 Jahre lang die Belange für einen
Teil des Deutschen Volkes treuhänderisch für die Westalliierten zu verwalten
hatte, nicht mehr.

Es hätte ein Verfassungskonvent folgen müssen und eine korrekte
Wiedervereinigung in den Grenzen von 1937 wie es das Grundgesetz vorsieht.

Alle von der Regierung und den Behörden der untergegangenen
„Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem Erlöschen getätigten Rechtsgeschäfte
und Verwaltungsakte sind danach rechtswidrig und ungültig. Alle seitdem
ausgestellten Pässe, Personalausweise, Führerscheine, KFZ – Zulassungen und
Kfz-Schilder, sowie alle seitdem erlassenen Gesetze, Verordnungen
Verwaltungsvorschriften und alle seitdem auf der Grundlage des nicht mehr
rechtswirksamen Grundgesetz durchgeführten Wahlen der „Bundesrepublik
Deutschland“ sind nichtig.
Da die „Bundesregierung“ nicht auf der Basis einer vom Volk in freier Wahl
angenommenen Verfassung regiert, begründet sie nach Völkerrecht die
Staatsform einer Diktatur
Die Weimarer Verfassung von 1919 war immer gesetzlich in Kraft.
Die Verfassung des Staates Deutsches Reich ist zumindest seit dem 18.07.1990
die einzige gültige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes.
Die „Weimarer Verfassung“ vom 11.8.1919 ist nie völkerrechtlich wirksam
aufgehoben oder ersetzt worden. Deshalb ist und war sie, auch nach der
Auflösung des Grundgesetzes, die einzig gültige verfassungsmäßige
Rechtsgrundlage für “Gesamtdeutschland”. Sie ist die einzige Verfassung, die
vom Deutschen Volk in freien Wahlen angenommen wurde. (Sie gilt in der
Fassung vom 08.05.1945)
Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten 1935 mit
dem „Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ und der Schaffung
des Landes Sachsen-Anhalt völkerrechtswidrig außer Kraft gesetzt, doch sind
diese völkerrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten durch das
S.H.A.E.F. - Gesetz Nr. 1 der Alliierten außer Kraft gesetzt worden. Damit ist
der Verfassungszustand vom 08.05.1945 wieder hergestellt worden.
Der Staat „Deutsches Reich“ als Institution des Völkerrechts ist 1945 bei der
sog. Kapitulation nicht untergegangen.
Am 08.05.1945 hat nicht der Staat „Deutsches Reich“, sondern die Deutsche
Wehrmacht von Groß-Berlin die sog. „Bedingungslose Kapitulation“ in Berlin-
Karlshorst unterschrieben.
Dieses wird in einer Rede von Carlo Schmidt eindeutig hervorgehoben und ist
begründet darin, das im Potzdammer Abkommen beide Völkerrechts-gemäßen
Strategien einen Staat rechtskräftig zu vernicht von den Alliierten abgelehnt
wurden. Deutschland soll als ganzes wie es die UNO-Resolution 190 III besagt
befriedet werden.

Das Deutsche Reich wurde militärisch besetzt und verlor durch die Festnahme
der Regierung “Dönitz” seine Handlungsfähigkeit. Nach den Plänen der
Alliierten sollte es dem Deutschen Volk nach Abschluss eines Friedensvertrages
zurückzugeben werden. Die von den Alliierten definierte Territorialität
Deutschlands sollen die Reichsgrenzen vom 31.12.1937. Das sog.
“Bundesverfassungsgerichtes” hat dies mit Urteil vom 31.07.1973 bestätigt:
“Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945
überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung
fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später
untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als
Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.
Die” BRD” ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.“ (Urteile 2 Bvl.
6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319 ff ); 5.85
(126); 6, 309, 336 und 363)
Gemeint ist hier das sog. 2. Deutsche Reich (die „Weimarer Republik“), da das
„3. Reich“ 1945 (unter Hitler) durch die Alliierten mit Aufhebung der
verfassungsrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten aufgelöst worden
war. Diese Urteile sind zwischenzeitlich zu keinem Zeitpunkt revidiert worden
und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa
hinfällig geworden.
Das besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ war und ist
zu keinem Zeitpunkt identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“. Es konnte
auch, da nicht souverän, zu keinem Zeitpunkt die Rechtsnachfolge des
Deutschen Reiches antreten.
Das Hoheits- und Vertretungsrecht über Deutschland kann völkerrechtlich nur
von einer Regierung des „Deutschen Reiches“ ausgeübt werden.
Die Regierung des „Deutschen Reiches“ ist die einzige Instanz, die über
territoriale und hoheitsrechtliche Belange des deutschen Volkes entscheiden
kann. Es war niemals irgendeinem Vertreter oder einer Institution der
besatzungsrechtlichen Provisorien „Bundesrepublik Deutschland“ und „Deutsche
Demokratische Republik“ möglich gewesen, über Deutschland als Ganzes zu
entscheiden.
Das bedeutet, dass eine Abtrennung oder Abtretung von Teilen des Deutschen
Reichsgebietes z.B. an Frankreich, Polen und Russland durch Vertreter der
Institution „Bundesrepublik Deutschland“ unmöglich, da rechtswidrig und somit
von Anfang an ungültig war. Die entsprechenden Gebiete gehören weiterhin
zum Staat Deutsches Reich und werden bei Erlangung der vollen Souveränität
diesem nach internationalem Völkerrecht wieder zurückgegeben, es sei denn die
Bevölkerung in den entsprechenden Gebiete bestimmen in freier
Selbstbestimmung eine Trennung vom Deutschen Reich.
Der „Einigungsvertrag“ zwischen zweier Teilen von Deutschland ist
sowohl völkerrechtlich als auch staats- und verfassungsrechtlich
ungültig.
Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992
(Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der sogenannte
„Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 ( BGBl. 1990, Teil II, Seite 890)
ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990
aufgelöst worden ist.
Artikel 1 des sog. „ Einigungsvertrages“ besagt, dass die Länder Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß
Artikel 23 des Grundgesetzes“ am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik
Deutschland“ werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die
Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen
DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger
der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes
beitreten.
Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten
Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der
Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit von
Deutschland als Ganzem bewusst waren:
„Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet
der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als
Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die
äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“ Alle
seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und
deren Vertretern geschlossenen Verträge mit anderen Ländern und
internationalen Organisationen sind rechtsungültig.
Sie sind daher weder für Bürger der nicht mehr existenten „Bundesrepublik
Deutschland“, noch für Bürger des Staates Deutsches Reich, noch für die
jeweiligen Vertragspartner bindend. Dies begründet auch in der EU die
derzeitige Situation für die Vertragspartner Deutschlands.
Grundstücksverkäufe im Gebiet von Gesamtdeutschland nach dem
18.07.1990 sind ungültig.
Gemäß der Alliierten Kommandantura Berlin [BK/O (47) 50] vom 21.02.1947
sind Grundbuchänderungen nur mit Zustimmung der alliierten Behörden
möglich. Damit sind schon aus diesem Grunde alle Grundstücksverkäufe in
Gesamtdeutschland nach diesem Datum nichtig. Dies gilt um so mehr nach der
Auflösung des besatzungsrechtlichen Mittels „Bundesrepublik Deutschland“
(ab dem 18.07.1990).
Mit dem Erlöschen des territorialen Geltungsbereichs der „Bundesrepublik
Deutschland“ ist auch die Institution „Deutsche Bundesbank“ und die
Finanzhoheit der „Bundesrepublik Deutschland“ erloschen.
Daher muss jede Gruppe natürlicher oder juristischer Personen in Deutschland
für Ihre Geschäfte die von den Alliierten nach dem Krieg eingesetzte Währung
„Deutsche Mark“ (DM) oder US $ im Wechselkurs 2:1 verwenden (vgl. Amtsblatt
der Militärregierung Deutschland Gesetz Nr. 61: „Erstes Gesetz zur Neuordnung
des Geldwesens“ in Verbindung mit dem Gesetz Nr. 67: „Ausstattung der
Gebietskörperschaft Groß-Berlin mit Geld)
Darüber hinaus hat kein Deutscher mehr die Verpflichtung, vermeintliche
Schulden oder die dafür erhobenen Zinsen zurückzubezahlen,
welche die nicht mehr existierende „Bundes-Republik Deutschland “ bei
welcher Bank auch immer aufgenommen hat.
Der Staatsbesitz des Deutschen Reiches ist nach wie vor Eigentum des
Deutschen Reiches und muss nach einem Friedensvertrag zurückgegeben werden.
Der Staatsbesitz des Deutschen Reiches wurde bei Kriegsende von den
Siegermächten als „Sondervermögen Deutsches Reich“ beschlagnahmt.
Treuhänderischer Besitzer ist bis zum Abschluss des Friedensvertrages mit dem
Deutschen Reich die USA. Erst nach Abschluss eines Friedensvertrages werden
die beschlagnahmten Güter dem Staat Deutsches Reich wieder gehören.
Die von der nicht mehr existierenden Regierung der „Bundesrepublik
Deutschland“ seit ihrem Untergang am 18.07.1990 durchgeführte Veräußerung
von Teilen dieses Staatsbesitzes des Staates Deutsches Reich (Dazu gehören
z.B. die Deutsche Post, Telekom und deren Grundstücke, die Deutsche Reichsbahn
und deren Grundstücke) war damit rechtswidrig und von Anfang an ungültig.
Daher müssen diese Geschäfte rückgängig gemacht werden.
Die Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“
besitzen keine Hoheitsrechte mehr; ihre Akte sind nicht rechtswirksam.
Es ist den Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“
zumindest seit dem 18.07.1990 nicht mehr möglich, rechtswirksam Schreiben
mit hoheitlichem Inhalt (Bescheide u.ä.) zuzustellen. Es bedarf einer
Amtsperson, um Briefe mit hoheitlichem Charakter zuzustellen. Derzeitig haben
die Behörden / Gerichte usw. der „Bundesrepublik Deutschland“ nur die
Möglichkeit, sich der privatisierten Deutschen Post - AG bzw. anderer privater
Zustelldienste zu bedienen.
Da auch die Gerichtsvollzieher gar keine Amtspersonen sind, ist es den sog.
Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ auch unmöglich, über diesen Weg
rechtswirksam Briefe zuzustellen.
Zudem haben Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ grundsätzlich keine
Befugnis, Bürgern des Staates „Deutsches Reich“ Briefe zuzustellen, da diese
Bürger diesen Behörden exterritorial (sozusagen als Bürger eines anderen
Staates) gegenüber stehen.(gemäß § 20 GVG, § 3 Freiwilligen-Gerichtsbarkeits-
Gesetz, Artikel 50 EBGB, § 11 StPO und § 15 ZPO).
Eben so wenig wie die „Bundesrepublik Deutschland“ der Botschaft eines
anderen Landes aufgrund deren Exterritorialität hoheitliche Briefe
rechtswirksam zustellen kann, kann sie dies für Bürger des Staates „Deutsches
Reich“.
Bürger des Staates Deutsches Reich stehen der „Bundesrepublik Deutschland“
exterritorial gegenüber. Das heißt, sie unterstehen:
bürgerrechtlich: gemäß Artikel 50, Satz 1, EGBGB vom 29.11.1952 GBl.I S. 780,
ber. S. 843
allgemein- und verwaltungsrechtlich: gemäß Paragraph 3, Abs. 1 FGG vom
12.9.1950 S. 455
strafprozessrechtlich: gemäß Paragraph 11, Abs. 1, Satz 1, StPO vom 7.4.1987
I, S. 1074, ber. S 1319
zivilprozessrechtlich: gemäß Paragraph 15, Abs. 1, Satz 1, ZPO vom 12.9.1950
I, S. 533
gerichtsverfassungsrechtlich: (gemäß Paragraph 71, Abs. 2, Satz 1 und gemäß
Paragraph 20, Abs. 1, GVG vom 9.5.1975 I, S. 1077
nicht den Behörden und der Gerichtsbarkeit der de jure erloschenen und nicht
normal mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“.
Alle Beamte und Vertreter der „Bundesrepublik Deutschland“ begehen
Landesverrat bzw. Hochverrat gegenüber dem Deutschen Volk und dem real
existierenden Staat Deutsches Reich!
Die Regierungsvertreter der „Bundesrepublik Deutschland“ wurden hierüber im
Jahre 1990 von der Kommissarischen Regierung des Staates Deutsches Reich mit
Unterstützung der Siegermächte in Kenntnis gesetzt und angewiesen, alle
untergeordneten Behörden ebenfalls zu informieren.
Zusätzlich wurden auch alle Verwaltungsbehörden von Städten und Gemeinden
der Bundes-Republik Deutschland mit mehr als 40.000 Einwohnern von der
kommissarischen Regierung des Staates Deutsches Reich direkt über diesen
Sachverhalt aufgeklärt und darauf hingewiesen, dass das Leugnen dieser
Tatsachen und das weitere Festhalten an dem „Alleinvertretungsanspruch“ der
„Bundesrepublik Deutschland“ als vermeintliche Rechtsnachfolgerin des Staates
Deutsches Reich den Tatbestand des Landes – bzw. Hochverrats erfüllt.
Diese Privatpersonen, die sich als Amtspersonen ausgeben, ohne
definitiv solche zu sein, können beim Department of Justice in den
U.S.A. wegen terroristischer Handlungen gegen die Interessen der USA
angezeigt werden.
Alle seit dem 18.07.1990 von den Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“
eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen sind
rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung
der Person dar, welche diese Leistung verlangt hat. Jeder Deutsche hat das
Recht und die Pflicht diese erbrachten Leistungen zurückzufordern.
Alle Personen, die im Gebiet von Gesamtdeutschland geboren sind,
sind Deutsche gemäß §1 RuSTAG.
Deutschland umfasst nach Völkerrecht nach wie vor das gesamte Gebiet des
Deutschen Reichs in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937, wie sie im S.H.A.E.F. -
Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitt c in Verbindung mit dem 1.
Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurden.
Alle innerhalb dieser Grenzen geborenen Personen sind gemäß des Reichs – und
Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.7.1913 – und sogar nach Artikel 116 des
„Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland“ Deutsche und somit
Bürger des Staates „Deutsches Reich“.
Die Berliner in Ost und West sind und waren durchgehend seit dem 11.08.1919
immer Bürger des Staates Deutsches Reich, auch aufgrund des Vier-Mächte-
Sonderstatus der Reichs-Hauptstadt Berlin.

Im übrigen wissen Sie als Richter doch genau, was inzwischen mit den Gesetzen
gemacht wird:
1. Rechtsbereinigungsgesetz
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0866.pdf

2. Rechtsbereinigungsgesetz
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2614.pdf

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH exakt
am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das
Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert
seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche
Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage. Logischerweise existieren
somit rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik
Deutschland GmbH mehr. Da Deutschland nach wie vor militärisch besetztes
Gebiet ist und den SHAEF-Gesetzen der Siegermacht USA unterliegt, wird die
Erhebung von Buß- und Verwarnungsgeldern formaljuristisch als Plünderung
eingestuft. Im Völkerrecht wird dieses Verbrechen mit der Todesstrafe
geahndet, weswegen die Vorstandsvorsitzende der Bundesrepublik Deutschland
GmbH, Angela Merkel, mit dafür Sorge trug, die rückwirkende Aufhebung von
OWiG herbeizuführen. Auf die gleiche Art und dem gleichen Grund wurden
bereits im April 2006 die Strafprozeßordnung (StPO), die Zivilprozeßordnung
(ZPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gelöscht, indem das
Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtswirksam wurde das Ganze am
25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese
Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben. Aber es geschah im selben Schritt noch
mehr, der § 5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In dem stand der
Geltungsbereich für die Gesetzeswerke, und jetzt wird es ganz einfach, sogar
für absolute Laien: Ein Gesetz, das nirgendwo gilt, gilt gar nicht. Folglich
gibt es und vor allem gab es damit rein juristisch in der BRD weder einen
Anklagegrund, ein Strafmaß, noch ein Gericht, einen Richter oder gar einen
Gerichtsvollzieher. Wie gesagt, alles rückwirkend, damit sich rechtlich
Beschmutzte nachträglich und vorsorglich reinwaschen können. Offenbar wollten
Frau Merkel und ihre Mittäter der Gefahr einer Verurteilung zum Tode wegen
Plünderung den Nährboden entziehen. Eigentlich sollte Ihnen nur recht sein,
was diesen Herrschaften billig ist. Im übrigen empfehle ich Ihnen, den § 5
des OWiG zu lesen, der den räumlichen Geltungsbereich regelt. Zitat: „Wenn
das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet
werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb
dieses Geltungsbereiches auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen
werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das
Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.” Ein
Gesetz, das nicht hinreichend bestimmt ist, verliert gemäß Urteil des
Bundesverfassungsgerichts seine Rechtskraft. Somit können Tatbestände nach
OWiG-Recht nur auf Schiffen und Flugzeugen gelten. Bitte prüfen Sie Ihren
rechtlichen Kenntnisstand und passen diesen bei Erkenntnis den Gegebenheiten
an Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH an.

Um es hart auszudrücken: Die Gesetze verlieren also ihre Gültigkeit.

Da ist es doch sehr wichtig zu wissen, was ein gesetzlicher Richter ist!

Gerichtsverfassungsgesetz
Geltung ab 1979-01-01. Neugefasst durch Bek. v. 9. 5.1975 I 1077; zuletzt
geändert durch Art. 5 G v. 13.4.2007 I 509Änderung durch Art. 3 G v.
13.12.2007 I 2894 (Nr. 65) Änderung durch Art. 8 G v. 21.12.2007 I 3198 (Nr.
70)

§ 16 GVG

1 Ausnahmegerichte sind unstatthaft. 2 Niemand darf seinem gesetzlichen
Richter entzogen werden.

analog:

Artikel 101

(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter
entzogen werden.

(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet
werden.

was sagen die großen Kommentare dazu ? Beispiele

Kissel, GVG, 3. Auflage 2001 § 16 Rn 31, 52, 64, 69

Rn 31 Gesetzlicher Richter kann nur der unparteiische, unbefangene Richter
sein. Der gesetzliche Richter muss UNBETEILIGTER DRITTER sein, auch Rn 63

Rn 52 Willkür nach objektiven Kriterien liegt dann vor, wenn Verfahrensfehler
bei verständiger Würdigung der das GG beherrschenden Gedanken nicht mehr
verständlich sind und sich deshalb der Schluss aufdrängt, dass sich sie sich
auf sachfremden Erwägungen berufen

Das wird angenommen, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht
berücksichtig oder Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird - Grobe
Fehlerhaftigkeit !

Rn 64 Gesetzlicher Richter kann nur der sein, der für die Entscheidung
erforderlichen Wahrnehmungen und Entscheidungsvoraussetzungen selbst
vornehmen kann und zwar in voller Verantwortung. Deshalb ist ein (auch nicht
erkennbar) Geisteskranker niemals gesetzlicher Richter.

Rn 69 Die Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs führt ebenso wie die
Verletzung des fairen Verfahrens, die sich konkret auf ausgeformte
Verfahrensgrundsätze oder Verfahrensrechte auswirken, dazu, dass der
Verstoßende kein gesetzlicher Richter sein kann.

Ich bezweifle deshalb, das das Gericht Berlin überhaupt ein demokratisch
legitimiertes Gericht ist und die Richter den hoheitsrechtlichen Ansprüchen
genügen können.

Ich gehe davon aus, das Sie sich einer Amtsanmaßung schuldig machen, sollten
Sie das Verfahren weiterführen.

Ich begründe dies mit der Tatsache, das Sie wieder besseren Wissens weiterhin
teilnehmen an der Täuschung des deutschen Volkes es gäbe in der BRD eine
Volkssouveränität und die Verweigerung eines Verfassungskonventes belegt dies
in Kontinuität.

Die einzige derzeit de jure gültige Verfassung ist die des 2.Deutschen
Reiches. Eine neue Verfassung für Deutschland kann erst den Besatzungszustand
bzw. das Interregnum letztgültig aufheben in Zusammenhang mit einem
Friedensvertrag, in dem auch eine territoriale Lösung gefunden werden kann,
was die von Polen besetzten Gebiete betrifft.

Solange ist in Deutschland ein krasser Staatsaufbaumangel vorhanden, der ja
bereits vom EGMR(Fall Sürmeli) bestätigt wurde, weil eine Entschädigung von
Menschenrechtsverletzungen in der BRD nicht möglich ist.

Aus den aufgeführten Gründen dulde ich diese seit 1990 durchgeführte
Wirtschaftsdiktatur nicht mehr was min gutes Recht ist. Art 20 GG Abs 4 und
stelle gleichzeitig fest, das jeder Vertrag der von der Bundesregierung mit
der EU geschlossen wird gleichfalls den Versuch darstellt dem deutschen Volk
seine Souveränität unmöglich zu machen. Dies ist Verfassungshochverrat.

Wenn Sie ein legitimierter Richter wären, dann müßten Sie nun gegen die
Bundesregierung entsprechende Ermittlungen aufnehmen. Doch Sie sind kein
legitimierter Richter und deshalb wird, wie in den anderen Fällen, die Herr
Landgraf-Roos darstellen kann bzgl. nicht verfolgter Anzeigen, auch dieser
Tatbestand des Hochverrats nicht verfolgt werden. Damit bestätigen sie
letztlich genau durch Ihre Handlungen meine Argumentation.

Jeder der von einem Verfassungshochverrat kenntnis hat kann bestraft werden.

Da mir ein Weg über die ordentlichen Gerichte mangels Gerichte verwehrt ist
habe ich die einzige Möglichkeit begonnen die mir blieb. Ich habe die Aktion
eine Verfassung für Deutschland gestartet.

M.f.G
Bernd Matthes

--
Für ein Recht auf Partizipation - gegen die Despotie des Geldes
Milanstation:     http://www.milanstation.de
ForumMilanum: http://www.milanstation.de/cgi-bin/yabb/YaBB.pl
Sollten Sie etwas empörendes, beleidigendes oder irgendwie strafbedrohtes auf
meiner Seite finden, setzen sie sich mit mir in Verbindung, um einen Weg der
Kooperation zu finden.


 

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