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26.09.2007 08:24
Eine Verfassung für DeutschlandWir, Bürger von Deutschland,Teilnehmer der Dauer-Hungerstreik-Aktion, Mitglieder des ForumMilanums und andere, im Bestreben, den Bund zu erneuern, entschlossen, Deutschland im Geiste der unantastbaren Werte der Menschenwürde und Freiheit, als Land gleichberechtigter, freier Bürger, die sich ihrer Pflichten gegenüber anderen und der Verantwortung gegenüber der Gesamtheit bewusst sind, als einen freien und demokratischen, auf der Achtung der Menschenrechte und den Prinzipien der bürgerlichen Gesellschaft beruhenden Staat, als Teil des europäischen und weltweiten Völkerbund, Demokratien zu gestalten, zu schützen und zu entfalten, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, den ererbten natürlichen und kulturellen, materiellen und geistigen Reichtum gemeinsam zu hüten und zu fördern, uns nach den bewährten Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates zu richten, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, fordern unsere Mitbürger auf, gemeinsam über eine neue Verfassung zu diskutieren und die Regierung aufzufordern eine Volksabstimmung über die gemeinsam erarbeitete Verfassung zu organiseren und die neue Verfassung zu verabschieden. Begründung:
Im ForumMilanum werden wir die Diskussion um die neue Verfassung beginnen und wir fordern alle anderen Forenbetreiber auf in ihrem Forum jeweils einen Bereich einzufügen, der diesem Vorbild überwiegend entspricht. Dadurch wollen wir, das sehr viele Bürger an diesem Prozess teilnehmen als lernende Leser, als sich ausprobierende Diskutanten, als Wissen gebende Vorbilder, als freie und verantwortungsbewußte Menschen. Die Ergebnisse der Diskussion sollen in noch zu bestimmender Form zusammengeführt werden und letztendlich zu einer Volksabstimmung führen. Weitere Konsequenzen, also z.B. die in Kraftsetzung einer Gegenregierung usw. werden erst diskutierbar, wenn abzusehen ist, wie viele Menschen sich an diesem Prozess beteiligen und welcher Art einer Gegenwehr der etablierten Kräfte erfolgen. Entscheidend wird sein, ob es den Moderatoren gelingt, den fachlichen Unterschied zwischen den Menschen auszugleichen. Die Gebildeten hätten dabei die Pflicht den anderen die Tiefen der Rechtsstaatlichkeit zu erklären. Wir können daher davon ausgehen, das Recht nach diesem Prozess von mehr Menschen verstanden und verteidigt wird. Wir können weiterhin annehmen, das durch diesen Prozess weit mehr Menschen dem alten System, den Bilderbergern und der Schattenregierung Widerstand entgegenbringen würden. Arbeitsplätze können wegrationalisiert werden - moralische Ideen aber nicht. Bereiche zur Diskussion, für Quellen und Anregungen, zum Abstimmungen, für Downloads, für Ergebnisse, für Unterstützer und andere Foren, für runde Tisch-Informationen und für Reaktionen wurden inzwischen eingerichtet.
Bisher in dieser Diskussion unberücksichtigt geblieben sind folgende Gerichsurteile des BVerG-Urteile 31.7.1973 + 21.10.1987. Ihr werdet überrascht sein! Wie hoch ist das Strafmaß bei Volksverrat? www.milanstation.de http://www.milanstation.de/cgi-bin/yabb/YaBB.pl __________________ MLR Sehr geehrter Herr Schäfer, ich habe eine Ladung vom Landgericht Berlin erhalten, um im Verfahren gegen Herrn Landgraf-Roos auszusagen. Ich werde den Termin nicht wahrnehmen und sehe mich auch nicht verpflichtet dazu einem auf Gewohnheitsrecht basierendes Rechtssystem ohne demokratische Legitimation Folge zu leisten. Da das Gericht keine email-Adresse angibt übersende ich Ihnen meine Aussage und bitte sie diese zu verlesen und dem Gericht damit Kenntnis zu geben. Auch ein Ausdruck für die Gerichtsakten wäre vielleicht gut. An das Gericht Damit Sie verstehen, warum ich nicht bereit bin vor einem Gericht der BRD zu erscheinen, bitte ich folgendes zur Kenntnis zu nehmen. Ich habe analog zum Interregnum BRD ebenfalls ein Interregnum gebildet und verwalte mich selbst. Abgesehen von der Tatsache, das die Ladung nicht von einem Richter durch seine Unterschrift legitimiert wurde, ich daher diese Ladung mangels eines offiziellen Charakters ignorieren könnte, und weil keine amtliche Zustellung der Ladung erfolgte, weil es keine amtlichen Zusteller mehr gibt, kann ich aufgrund der angedeuteten Rechtssituation in Deutschland keine Legitimation des Gerichtes Berlin erkennen. Da zudem für Berlin noch Sonderregelungen bestehen, die deutlich machen, das Berlin nicht zur BRD gehört, ist eine Ladung meiner Person mit der Begründung ich sei ein Staatsbürger der BRD, der seine Pflicht nachkommen müsse, bereits eine absurde Forderung. Auch wenn das Gericht mir diplomatische Immunität und freies Geleit zusichern und die Kosten im Vorraus übernehmen würde, ändert dies nichts an der Tatsache, das das Verfahren ansich bereits auf einer quasi vom Gewohnheitsrecht abgeleiteten Akzeptanz in der unaufgeklärten und verdummten Bevölkerung beruht und nicht auf Rechtsstaatlichkeit. Daher sehe ich mich mittlerweile gezwungen auch einen solchen Weg abzulehnen. Ich fordere hiermit natürlich auch das Gericht auf, das Verfahren gegen Herrn Landgraf-Roos niederzulegen oder nachzuweisen, das es überhaupt legitimiert ist, Recht zu sprechen. Um meine Rechtsauffassung zu belegen, habe ich Ihnen die wesentlichen Daten zusammengefasst. Daraus ergibt sich das oben bereits angedeutete. Um aber Herrn Landgraf-Roos Aussage zu bestätigen, das meine Familie eine Morddrohung zugesendet wurde, habe ich die email dazu als Beweismittel im Anhang beigefügt. (Das Original befindet sich auf meinem Rechner) Eine Recherche der IPs sowohl der email als auch von Logfile-Einträgen meiner Web-Seiten, die sich mit den Veröffentlichungen von Herrn Landgraf-Roos, bezüglich des Korruptionssumpfes in Wolfsburg befassen, ergab, das die gleiche Rechnerfarm der Ursprungsort mit hoher Wahrscheinlichkeit war. Eine Recherche nach dem Inhalt in der email, ergab, das kein derartiges Ereignis in der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurde. Daraus ergibt sich entweder (im Falle eines nicht veröffentlichten Vorfalls) das ein Insider diese Email geschrieben haben muß oder (im Falle der Nichtexistenz des Vorfalls) das ein Angstmachendes Szenario dargestellt wird. Beide Möglichkeiten ergeben eben das, was ich mit Morddrohung bezeichnen würde. Ohne dies direkt ansprechen zu müssen. Eine dritte Variante, das ein Insider eine tatsächliche Warnung mir zukommen lassen wollte halte, ich zwar für möglich, aber nicht für wahrscheinlich und eine vierte Variante, das die Sache ein makabrer Scherz sei, ist aufgrund der merkwürdigen Übereinstimmung der Ip-Subnetze (email/weblogfile) ebenfalls nicht sehr wahrscheinlich. Somit liegt nahe, das es einen Zusammenhang zwischen den Veröffentlichungen von Herrn Landgraf-Roos und der Morddrohung gibt. Einen endgültigen Beweis dazu kann wohl niemand liefern, ohne die Auftraggeber zu ermitteln. Ich bestätige hiermit also die Aussage von Herrn Landgraf-Roos. Ich habe diese Morddrohung zwar ernst genommen, ebenso wie Herr Landgraf-Roos, doch im Angesicht der desolaten Rechtssituation in Deutschland und der bisher ungeklärten Verwicklung der Staatsanwaltschaft Braunschweig in den Korruptionssumpf von Wolfsburg und des Serverstandortes im Ausland, als sinnloses Unterfangen angesehen, dies zur Anzeige zu bringen. Standardspruch der Polizei: "Solange nichts passiert ist können wir nicht handeln" Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft hätten wirksame Ermittlungen aufgenommen. Herr Landgraf -Roos kann bestätigen, nach eigener Erfahrung, das bestimmte Ermittlungen nicht verfolgt werden. Ein sogenannter Staat BRD, der auf allen Ebenen die Staatsverpflichtungen in GmbHs umbaut, der die Souveränität der Bürger per EU-Verträgen abschafft und den Bürgern ihr Recht auf eine eigene Verfassung und einen Friedensvertrag abspricht, der mir persönlich meine Existenzgrundlage gestohlen hat und den transnationalen Konzernen das Land zum Frasse vorwirft, hat das Recht verwirkt von seinen Bürgern Staatspflichten zu verlangen, es sei denn er outet sich als Diktatur. Die BRD ist nur ein Verwaltungskonstrukt, wenn auch mit Staatscharakter auf deutschem Boden, allerdings (so die Rechtsprechung der BRD) teilidentisch mit dem Deutschen Reich. Der Selbstverwaltete ist aufgrund seiner unmittelbaren Reichszugehörigkeit ebenfalls teilidentisch mit dem Deutschen Reich. Wer aber kann teilidentischer sein, als der unmittelbare Reichszugehörige selbst? Das haben die BRD sowie alle Selbstverwalteten zu respektieren und zu achten. Zitat aus der denkwürdigen Rede von Carlo Schmid am 20.10.1948: „Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, dass diese interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind, aus dem einen Grunde, dass das deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor, – drücken wir es doch aus, wie es ist, eine Art von negativem Plebiszit –, durch das das deutsche Volk zum Ausdruck bringt, dass es für Zeit [Anm: Also nicht für immer!] auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist.“ (Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – in der Beratung zum Grundgesetz – am 20.10.1948, StenBer S 70.) Jeder Deutsche hat deshalb das Recht, der BRD öffentlich und wirksam die Duldung abzusprechen und sich unter Selbstverwaltung zu stellen. Das habe ich getan und wenn ich mich nicht irre Herr Landgraf-Roos ebenso. Folglich sind wir Reichsbürger und Sie als Gericht überhaupt nicht zuständig. Wenn das Gericht eine Bestätigung meinerseits für die hier gemachten Aussagen haben will, kann es mich unter der unten im Footer angegebenen Telefonnummern erreichen. Ich bin nämlich nicht bereit nur einen Cent für diese Besatzungsdiktatur auszugeben oder in Vorleistung zu gehen. Im übrigen habe ich keinen gültigen Personalausweis mehr und kann deshalb auch nicht erscheinen, ohne Gefahr zu laufen erhebliche Schwierigkeiten zu bekommen. Zitat von der Rückseite des Lageplans des Gerichts: "...Um ihnen längere Wartezeiten zu ersparen, bitte ich sie, unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises möglichst rechtzeitig zu erscheinen.... Der Präsident des Amtsgerichts" Ich verlasse mein Interregnum nicht, nur um an einer Veranstaltung teilzunehmen, die dazu dient den Bürgern vorzumachen, es ginge alles mit rechten Dingen zu. Warum haben denn wohl die Ermittlungsbehörden nicht im erforderlichen Maß auch Entlastendes zur Kenntnis genommen und sind diesen Dingen nachgegangen? Diese Art von Arbeitsauffassung widerspricht bereits den Grundsätzen jeglicher Rechtsstaatlichkeit. Im Zweifel für den Angeklagten! Nachfolgend noch die oben erwähnte Zusammenfassung: Zur rechtlichen Situation in Deutschland Die sog. “BRD†ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat, sondern militärisch besetztes Gebiet der Alliierten Streitkräfte. Es wurde, mit Wirkung zum 12.09.1944, durch die Hauptsiegermacht, den Vereinigten Staaten von Amerika, beschlagnahmt (vgl. S.H.A.E.F.*–Gesetzes Nr. 52, Art. 1). Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten haben bis zum heutigen Tage uneingeschränkte Gültigkeit. Die Alliierten haben dies im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil I, Seite 1274) nochmals bekräftigt; also nach dem sog. „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990. Dies hat auch unmittelbar Gültigkeit für das ganze Land, da der völkerrechtliche Grundsatz Anwendung findet: „Was in der eroberten Reichshauptstadt gilt, gilt auch im eroberten Reich!“ Folgende Stellen aus dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ belegen das fortgeltende Besatzungsrecht der Alliierten: Präambel, Abschnitt 6: "In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in bezug auf Berlin nicht berühren, ...“ Artikel 2: Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen. Artikel 4: Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt. Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces Deutschland hat bis heute keinen rechtsgültigen Friedensvertrag mit den Gegnern des 2. Weltkrieges geschlossen - weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten, noch mit irgendeinem anderen Staat. Aufgrund der „Feindstaatenklausel“ der Vereinten Nationen Artikel 53 und 107 der UN-Charta) befindet sich Deutschland mit insgesamt 47 Staaten völkerrechtlich noch immer im Kriegszustand. Dieser Zustand kann nur durch einen Friedensvertrag aufgehoben werden. Im SHAEF - Gesetz - Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung für Deutschland – Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944), erkennen folgende Staaten die U.S.A. als Oberbefehlshaber und Hauptsiegermacht des 2. Weltkrieges und somit den fortwährenden Kriegszustand an (Deutschland hat bis zum heutigen Tage nur einen Waffenstillstand): Australien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Canada, Chile, China, Kolumbien, Costa – Rica, Cuba, Czechoslovakia, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, Egypten - Abessinien, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Island, Indien, Iran, Irak, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Peru, Philippinen, Polen, Salvador, Saudi-Arabien, Südafrikanische Union, Türkei, UdSSR, U.S.A., Uruguay, Venezuela, Yugoslawien,bzw. deren Rechtsnachfolger. Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) war zu keinem Zeitpunkt Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern nur ein „besatzungsrechtliches Mittel“ zur Selbstverwaltung eines Teiles von Deutschland für eine bestimmte Zeit. Die Bundesrepublik Deutschland war nie ein souveräner Staat, sondern stellte genau wie die Deutsche Demokratische Republik (DDR) eine vorübergehende Verwaltungseinheit im besetzten Deutschland dar. Das besatzungsrechtliche Mittel „Bundesrepublik Deutschland“ existierte auf der Grundlage des es konstituierenden „Grundgesetzes“ vom 23.05.1949 – 17.07.1990. Berlin hat seit Ende des Krieges einen besatzungs- und verfassungsrechtlich „besonderen Status“ und war nie Teil der BRD. Berlin war niemals und ist bis heute kein Land der „Bundesrepublik Deutschland“. Dies haben die Alliierten im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.05.1945 (Abs. 4) festgeschrieben. Dieser Tatsache trägt auch das Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandatura zur Verfassung von Berlin (BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S. 440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs. 2 vom 08.10.1951) Rechnung, in dem die Alliierten zwei Absätze der Verfassung von Berlin außer Kraft setzten: - Absatz 2, in dem festgestellt wird, dass Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland sei und - Absatz 3, in dem erklärt wird, dass Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland für Berlin bindend seien. Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274) wurden diese Tatsachen nochmals bestätigt. Damit waren und sind Bürger von Berlin (in Ost und West) keine Bürger der „Bundes-Republik Deutschland“ Sichtbare Zeichen der Exterritorialität von Berlin gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ist beiderseitige Nichtzuständigkeit Berliner und bundesdeutscher Behörden, die Neutralität der Berliner Abgeordneten im Bundestag und die Freiheit der Berliner Bürger vom Wehr- bzw. Ersatzdienst. Das besatzungsrechtliche Provisorium BRD erhielt keine vom Volk in freier Selbstbestimmung gewählte Verfassung, sondern lediglich ein „Grundgesetz“. Nach geltendem Völkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, RGBl. 1910, 12.) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzen Gebiet für eine bestimmte Zeit“. Die provisorische Natur des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ kommt im Artikel 146 zum Ausdruck, der auch nach dem sog. „Einigungsvertrag“ erhalten blieb. "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist...." Im Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die „Bundesrepublik Deutschland“, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen. Sie sind damit Bestandteil des Bundesrechts, gehen anderen Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebiets. Als völkerrechtlicher Vertrag ist somit auch die Haager Landkriegsordnung dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ übergeordnet. Solange die Bundesrepublik Deutschland ( BRD ) mit Ihrer Politik die Übergabe der Regierungsverantwortung an den Reichskanzler des Staates Deutsches Reich verhindert, so leistet die BRD einem Krieg gegen Deutschland Vorschub, denn gemäß Haager Landkriegsordnung darf ein Land 60 Jahre besetzt werden. Aus diesem Grunde sind selbst in den Usa bei Immobilienverkäufen die Eigentumsverhältnisse auf 60 Jahre rückwirkend zu überprüfen. Nun gibt es für die U.S.A. zwei Möglichkeiten. Es kommt zu einem friedlichen Wechsel der Regierungsverantwortung in Deutschland und die U.S.A. wird somit in die Lage versetzt mit dem ehemaligen Kriegsgegner, nämlich dem Deutschen Reich, einen Friedensvertrag zu schließen. Der Usa bleibt zur Sicherung Ihrer Ansprüche leider nichts weiter übrig als in einem neuen Krieg gegen Deutschland dieses erneut besetzen zu müssen, mit allem Not, Elend, Leid, Hunger usw.; dann würden die oben genannten 60 Jahre erneut von vorne beginnen Da die “BRD†verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des eigenen Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich „auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes“ bezog, war mit dem Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel “BRD†aufgelöst. Seit diesem Zeitpunkt – 18.07.1990 – existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens „Bundesrepublik Deutschland “, das bisher 61 Jahre lang die Belange für einen Teil des Deutschen Volkes treuhänderisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr. Es hätte ein Verfassungskonvent folgen müssen und eine korrekte Wiedervereinigung in den Grenzen von 1937 wie es das Grundgesetz vorsieht. Alle von der Regierung und den Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem Erlöschen getätigten Rechtsgeschäfte und Verwaltungsakte sind danach rechtswidrig und ungültig. Alle seitdem ausgestellten Pässe, Personalausweise, Führerscheine, KFZ – Zulassungen und Kfz-Schilder, sowie alle seitdem erlassenen Gesetze, Verordnungen Verwaltungsvorschriften und alle seitdem auf der Grundlage des nicht mehr rechtswirksamen Grundgesetz durchgeführten Wahlen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind nichtig. Da die „Bundesregierung“ nicht auf der Basis einer vom Volk in freier Wahl angenommenen Verfassung regiert, begründet sie nach Völkerrecht die Staatsform einer Diktatur Die Weimarer Verfassung von 1919 war immer gesetzlich in Kraft. Die Verfassung des Staates Deutsches Reich ist zumindest seit dem 18.07.1990 die einzige gültige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes. Die „Weimarer Verfassung“ vom 11.8.1919 ist nie völkerrechtlich wirksam aufgehoben oder ersetzt worden. Deshalb ist und war sie, auch nach der Auflösung des Grundgesetzes, die einzig gültige verfassungsmäßige Rechtsgrundlage für “Gesamtdeutschlandâ€. Sie ist die einzige Verfassung, die vom Deutschen Volk in freien Wahlen angenommen wurde. (Sie gilt in der Fassung vom 08.05.1945) Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten 1935 mit dem „Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ und der Schaffung des Landes Sachsen-Anhalt völkerrechtswidrig außer Kraft gesetzt, doch sind diese völkerrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten durch das S.H.A.E.F. - Gesetz Nr. 1 der Alliierten außer Kraft gesetzt worden. Damit ist der Verfassungszustand vom 08.05.1945 wieder hergestellt worden. Der Staat „Deutsches Reich“ als Institution des Völkerrechts ist 1945 bei der sog. Kapitulation nicht untergegangen. Am 08.05.1945 hat nicht der Staat „Deutsches Reich“, sondern die Deutsche Wehrmacht von Groß-Berlin die sog. „Bedingungslose Kapitulation“ in Berlin- Karlshorst unterschrieben. Dieses wird in einer Rede von Carlo Schmidt eindeutig hervorgehoben und ist begründet darin, das im Potzdammer Abkommen beide Völkerrechts-gemäßen Strategien einen Staat rechtskräftig zu vernicht von den Alliierten abgelehnt wurden. Deutschland soll als ganzes wie es die UNO-Resolution 190 III besagt befriedet werden. Das Deutsche Reich wurde militärisch besetzt und verlor durch die Festnahme der Regierung “Dönitz†seine Handlungsfähigkeit. Nach den Plänen der Alliierten sollte es dem Deutschen Volk nach Abschluss eines Friedensvertrages zurückzugeben werden. Die von den Alliierten definierte Territorialität Deutschlands sollen die Reichsgrenzen vom 31.12.1937. Das sog. “Bundesverfassungsgerichtes†hat dies mit Urteil vom 31.07.1973 bestätigt: “Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die†BRD†ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.“ (Urteile 2 Bvl. 6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319 ff ); 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363) Gemeint ist hier das sog. 2. Deutsche Reich (die „Weimarer Republik“), da das „3. Reich“ 1945 (unter Hitler) durch die Alliierten mit Aufhebung der verfassungsrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten aufgelöst worden war. Diese Urteile sind zwischenzeitlich zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden. Das besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ war und ist zu keinem Zeitpunkt identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“. Es konnte auch, da nicht souverän, zu keinem Zeitpunkt die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches antreten. Das Hoheits- und Vertretungsrecht über Deutschland kann völkerrechtlich nur von einer Regierung des „Deutschen Reiches“ ausgeübt werden. Die Regierung des „Deutschen Reiches“ ist die einzige Instanz, die über territoriale und hoheitsrechtliche Belange des deutschen Volkes entscheiden kann. Es war niemals irgendeinem Vertreter oder einer Institution der besatzungsrechtlichen Provisorien „Bundesrepublik Deutschland“ und „Deutsche Demokratische Republik“ möglich gewesen, über Deutschland als Ganzes zu entscheiden. Das bedeutet, dass eine Abtrennung oder Abtretung von Teilen des Deutschen Reichsgebietes z.B. an Frankreich, Polen und Russland durch Vertreter der Institution „Bundesrepublik Deutschland“ unmöglich, da rechtswidrig und somit von Anfang an ungültig war. Die entsprechenden Gebiete gehören weiterhin zum Staat Deutsches Reich und werden bei Erlangung der vollen Souveränität diesem nach internationalem Völkerrecht wieder zurückgegeben, es sei denn die Bevölkerung in den entsprechenden Gebiete bestimmen in freier Selbstbestimmung eine Trennung vom Deutschen Reich. Der „Einigungsvertrag“ zwischen zweier Teilen von Deutschland ist sowohl völkerrechtlich als auch staats- und verfassungsrechtlich ungültig. Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der sogenannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 ( BGBl. 1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des sog. „ Einigungsvertrages“ besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes“ am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit von Deutschland als Ganzem bewusst waren: „Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“ Alle seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und deren Vertretern geschlossenen Verträge mit anderen Ländern und internationalen Organisationen sind rechtsungültig. Sie sind daher weder für Bürger der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für Bürger des Staates Deutsches Reich, noch für die jeweiligen Vertragspartner bindend. Dies begründet auch in der EU die derzeitige Situation für die Vertragspartner Deutschlands. Grundstücksverkäufe im Gebiet von Gesamtdeutschland nach dem 18.07.1990 sind ungültig. Gemäß der Alliierten Kommandantura Berlin [BK/O (47) 50] vom 21.02.1947 sind Grundbuchänderungen nur mit Zustimmung der alliierten Behörden möglich. Damit sind schon aus diesem Grunde alle Grundstücksverkäufe in Gesamtdeutschland nach diesem Datum nichtig. Dies gilt um so mehr nach der Auflösung des besatzungsrechtlichen Mittels „Bundesrepublik Deutschland“ (ab dem 18.07.1990). Mit dem Erlöschen des territorialen Geltungsbereichs der „Bundesrepublik Deutschland“ ist auch die Institution „Deutsche Bundesbank“ und die Finanzhoheit der „Bundesrepublik Deutschland“ erloschen. Daher muss jede Gruppe natürlicher oder juristischer Personen in Deutschland für Ihre Geschäfte die von den Alliierten nach dem Krieg eingesetzte Währung „Deutsche Mark“ (DM) oder US $ im Wechselkurs 2:1 verwenden (vgl. Amtsblatt der Militärregierung Deutschland Gesetz Nr. 61: „Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens“ in Verbindung mit dem Gesetz Nr. 67: „Ausstattung der Gebietskörperschaft Groß-Berlin mit Geld) Darüber hinaus hat kein Deutscher mehr die Verpflichtung, vermeintliche Schulden oder die dafür erhobenen Zinsen zurückzubezahlen, welche die nicht mehr existierende „Bundes-Republik Deutschland “ bei welcher Bank auch immer aufgenommen hat. Der Staatsbesitz des Deutschen Reiches ist nach wie vor Eigentum des Deutschen Reiches und muss nach einem Friedensvertrag zurückgegeben werden. Der Staatsbesitz des Deutschen Reiches wurde bei Kriegsende von den Siegermächten als „Sondervermögen Deutsches Reich“ beschlagnahmt. Treuhänderischer Besitzer ist bis zum Abschluss des Friedensvertrages mit dem Deutschen Reich die USA. Erst nach Abschluss eines Friedensvertrages werden die beschlagnahmten Güter dem Staat Deutsches Reich wieder gehören. Die von der nicht mehr existierenden Regierung der „Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem Untergang am 18.07.1990 durchgeführte Veräußerung von Teilen dieses Staatsbesitzes des Staates Deutsches Reich (Dazu gehören z.B. die Deutsche Post, Telekom und deren Grundstücke, die Deutsche Reichsbahn und deren Grundstücke) war damit rechtswidrig und von Anfang an ungültig. Daher müssen diese Geschäfte rückgängig gemacht werden. Die Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ besitzen keine Hoheitsrechte mehr; ihre Akte sind nicht rechtswirksam. Es ist den Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ zumindest seit dem 18.07.1990 nicht mehr möglich, rechtswirksam Schreiben mit hoheitlichem Inhalt (Bescheide u.ä.) zuzustellen. Es bedarf einer Amtsperson, um Briefe mit hoheitlichem Charakter zuzustellen. Derzeitig haben die Behörden / Gerichte usw. der „Bundesrepublik Deutschland“ nur die Möglichkeit, sich der privatisierten Deutschen Post - AG bzw. anderer privater Zustelldienste zu bedienen. Da auch die Gerichtsvollzieher gar keine Amtspersonen sind, ist es den sog. Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ auch unmöglich, über diesen Weg rechtswirksam Briefe zuzustellen. Zudem haben Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ grundsätzlich keine Befugnis, Bürgern des Staates „Deutsches Reich“ Briefe zuzustellen, da diese Bürger diesen Behörden exterritorial (sozusagen als Bürger eines anderen Staates) gegenüber stehen.(gemäß § 20 GVG, § 3 Freiwilligen-Gerichtsbarkeits- Gesetz, Artikel 50 EBGB, § 11 StPO und § 15 ZPO). Eben so wenig wie die „Bundesrepublik Deutschland“ der Botschaft eines anderen Landes aufgrund deren Exterritorialität hoheitliche Briefe rechtswirksam zustellen kann, kann sie dies für Bürger des Staates „Deutsches Reich“. Bürger des Staates Deutsches Reich stehen der „Bundesrepublik Deutschland“ exterritorial gegenüber. Das heißt, sie unterstehen: bürgerrechtlich: gemäß Artikel 50, Satz 1, EGBGB vom 29.11.1952 GBl.I S. 780, ber. S. 843 allgemein- und verwaltungsrechtlich: gemäß Paragraph 3, Abs. 1 FGG vom 12.9.1950 S. 455 strafprozessrechtlich: gemäß Paragraph 11, Abs. 1, Satz 1, StPO vom 7.4.1987 I, S. 1074, ber. S 1319 zivilprozessrechtlich: gemäß Paragraph 15, Abs. 1, Satz 1, ZPO vom 12.9.1950 I, S. 533 gerichtsverfassungsrechtlich: (gemäß Paragraph 71, Abs. 2, Satz 1 und gemäß Paragraph 20, Abs. 1, GVG vom 9.5.1975 I, S. 1077 nicht den Behörden und der Gerichtsbarkeit der de jure erloschenen und nicht normal mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“. Alle Beamte und Vertreter der „Bundesrepublik Deutschland“ begehen Landesverrat bzw. Hochverrat gegenüber dem Deutschen Volk und dem real existierenden Staat Deutsches Reich! Die Regierungsvertreter der „Bundesrepublik Deutschland“ wurden hierüber im Jahre 1990 von der Kommissarischen Regierung des Staates Deutsches Reich mit Unterstützung der Siegermächte in Kenntnis gesetzt und angewiesen, alle untergeordneten Behörden ebenfalls zu informieren. Zusätzlich wurden auch alle Verwaltungsbehörden von Städten und Gemeinden der Bundes-Republik Deutschland mit mehr als 40.000 Einwohnern von der kommissarischen Regierung des Staates Deutsches Reich direkt über diesen Sachverhalt aufgeklärt und darauf hingewiesen, dass das Leugnen dieser Tatsachen und das weitere Festhalten an dem „Alleinvertretungsanspruch“ der „Bundesrepublik Deutschland“ als vermeintliche Rechtsnachfolgerin des Staates Deutsches Reich den Tatbestand des Landes – bzw. Hochverrats erfüllt. Diese Privatpersonen, die sich als Amtspersonen ausgeben, ohne definitiv solche zu sein, können beim Department of Justice in den U.S.A. wegen terroristischer Handlungen gegen die Interessen der USA angezeigt werden. Alle seit dem 18.07.1990 von den Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen sind rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung der Person dar, welche diese Leistung verlangt hat. Jeder Deutsche hat das Recht und die Pflicht diese erbrachten Leistungen zurückzufordern. Alle Personen, die im Gebiet von Gesamtdeutschland geboren sind, sind Deutsche gemäß §1 RuSTAG. Deutschland umfasst nach Völkerrecht nach wie vor das gesamte Gebiet des Deutschen Reichs in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937, wie sie im S.H.A.E.F. - Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitt c in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurden. Alle innerhalb dieser Grenzen geborenen Personen sind gemäß des Reichs – und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.7.1913 – und sogar nach Artikel 116 des „Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland“ Deutsche und somit Bürger des Staates „Deutsches Reich“. Die Berliner in Ost und West sind und waren durchgehend seit dem 11.08.1919 immer Bürger des Staates Deutsches Reich, auch aufgrund des Vier-Mächte- Sonderstatus der Reichs-Hauptstadt Berlin. Im übrigen wissen Sie als Richter doch genau, was inzwischen mit den Gesetzen gemacht wird: 1. Rechtsbereinigungsgesetz http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0866.pdf 2. Rechtsbereinigungsgesetz http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2614.pdf Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage. Logischerweise existieren somit rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland GmbH mehr. Da Deutschland nach wie vor militärisch besetztes Gebiet ist und den SHAEF-Gesetzen der Siegermacht USA unterliegt, wird die Erhebung von Buß- und Verwarnungsgeldern formaljuristisch als Plünderung eingestuft. Im Völkerrecht wird dieses Verbrechen mit der Todesstrafe geahndet, weswegen die Vorstandsvorsitzende der Bundesrepublik Deutschland GmbH, Angela Merkel, mit dafür Sorge trug, die rückwirkende Aufhebung von OWiG herbeizuführen. Auf die gleiche Art und dem gleichen Grund wurden bereits im April 2006 die Strafprozeßordnung (StPO), die Zivilprozeßordnung (ZPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gelöscht, indem das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtswirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben. Aber es geschah im selben Schritt noch mehr, der § 5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In dem stand der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke, und jetzt wird es ganz einfach, sogar für absolute Laien: Ein Gesetz, das nirgendwo gilt, gilt gar nicht. Folglich gibt es und vor allem gab es damit rein juristisch in der BRD weder einen Anklagegrund, ein Strafmaß, noch ein Gericht, einen Richter oder gar einen Gerichtsvollzieher. Wie gesagt, alles rückwirkend, damit sich rechtlich Beschmutzte nachträglich und vorsorglich reinwaschen können. Offenbar wollten Frau Merkel und ihre Mittäter der Gefahr einer Verurteilung zum Tode wegen Plünderung den Nährboden entziehen. Eigentlich sollte Ihnen nur recht sein, was diesen Herrschaften billig ist. Im übrigen empfehle ich Ihnen, den § 5 des OWiG zu lesen, der den räumlichen Geltungsbereich regelt. Zitat: „Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereiches auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.†Ein Gesetz, das nicht hinreichend bestimmt ist, verliert gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtskraft. Somit können Tatbestände nach OWiG-Recht nur auf Schiffen und Flugzeugen gelten. Bitte prüfen Sie Ihren rechtlichen Kenntnisstand und passen diesen bei Erkenntnis den Gegebenheiten an Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH an. Um es hart auszudrücken: Die Gesetze verlieren also ihre Gültigkeit. Da ist es doch sehr wichtig zu wissen, was ein gesetzlicher Richter ist! Gerichtsverfassungsgesetz Geltung ab 1979-01-01. Neugefasst durch Bek. v. 9. 5.1975 I 1077; zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 13.4.2007 I 509Änderung durch Art. 3 G v. 13.12.2007 I 2894 (Nr. 65) Änderung durch Art. 8 G v. 21.12.2007 I 3198 (Nr. 70) § 16 GVG 1 Ausnahmegerichte sind unstatthaft. 2 Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. analog: Artikel 101 (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. (2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden. was sagen die großen Kommentare dazu ? Beispiele Kissel, GVG, 3. Auflage 2001 § 16 Rn 31, 52, 64, 69 Rn 31 Gesetzlicher Richter kann nur der unparteiische, unbefangene Richter sein. Der gesetzliche Richter muss UNBETEILIGTER DRITTER sein, auch Rn 63 Rn 52 Willkür nach objektiven Kriterien liegt dann vor, wenn Verfahrensfehler bei verständiger Würdigung der das GG beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich deshalb der Schluss aufdrängt, dass sich sie sich auf sachfremden Erwägungen berufen Das wird angenommen, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtig oder Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird - Grobe Fehlerhaftigkeit ! Rn 64 Gesetzlicher Richter kann nur der sein, der für die Entscheidung erforderlichen Wahrnehmungen und Entscheidungsvoraussetzungen selbst vornehmen kann und zwar in voller Verantwortung. Deshalb ist ein (auch nicht erkennbar) Geisteskranker niemals gesetzlicher Richter. Rn 69 Die Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs führt ebenso wie die Verletzung des fairen Verfahrens, die sich konkret auf ausgeformte Verfahrensgrundsätze oder Verfahrensrechte auswirken, dazu, dass der Verstoßende kein gesetzlicher Richter sein kann. Ich bezweifle deshalb, das das Gericht Berlin überhaupt ein demokratisch legitimiertes Gericht ist und die Richter den hoheitsrechtlichen Ansprüchen genügen können. Ich gehe davon aus, das Sie sich einer Amtsanmaßung schuldig machen, sollten Sie das Verfahren weiterführen. Ich begründe dies mit der Tatsache, das Sie wieder besseren Wissens weiterhin teilnehmen an der Täuschung des deutschen Volkes es gäbe in der BRD eine Volkssouveränität und die Verweigerung eines Verfassungskonventes belegt dies in Kontinuität. Die einzige derzeit de jure gültige Verfassung ist die des 2.Deutschen Reiches. Eine neue Verfassung für Deutschland kann erst den Besatzungszustand bzw. das Interregnum letztgültig aufheben in Zusammenhang mit einem Friedensvertrag, in dem auch eine territoriale Lösung gefunden werden kann, was die von Polen besetzten Gebiete betrifft. Solange ist in Deutschland ein krasser Staatsaufbaumangel vorhanden, der ja bereits vom EGMR(Fall Sürmeli) bestätigt wurde, weil eine Entschädigung von Menschenrechtsverletzungen in der BRD nicht möglich ist. Aus den aufgeführten Gründen dulde ich diese seit 1990 durchgeführte Wirtschaftsdiktatur nicht mehr was min gutes Recht ist. Art 20 GG Abs 4 und stelle gleichzeitig fest, das jeder Vertrag der von der Bundesregierung mit der EU geschlossen wird gleichfalls den Versuch darstellt dem deutschen Volk seine Souveränität unmöglich zu machen. Dies ist Verfassungshochverrat. Wenn Sie ein legitimierter Richter wären, dann müßten Sie nun gegen die Bundesregierung entsprechende Ermittlungen aufnehmen. Doch Sie sind kein legitimierter Richter und deshalb wird, wie in den anderen Fällen, die Herr Landgraf-Roos darstellen kann bzgl. nicht verfolgter Anzeigen, auch dieser Tatbestand des Hochverrats nicht verfolgt werden. Damit bestätigen sie letztlich genau durch Ihre Handlungen meine Argumentation. Jeder der von einem Verfassungshochverrat kenntnis hat kann bestraft werden. Da mir ein Weg über die ordentlichen Gerichte mangels Gerichte verwehrt ist habe ich die einzige Möglichkeit begonnen die mir blieb. Ich habe die Aktion eine Verfassung für Deutschland gestartet. M.f.G Bernd Matthes -- Für ein Recht auf Partizipation - gegen die Despotie des Geldes Milanstation: http://www.milanstation.de ForumMilanum: http://www.milanstation.de/cgi-bin/yabb/YaBB.pl Sollten Sie etwas empörendes, beleidigendes oder irgendwie strafbedrohtes auf meiner Seite finden, setzen sie sich mit mir in Verbindung, um einen Weg der Kooperation zu finden. |
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